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Prüfungen


Prüfungsordnung

 
für Jagdgebrauchshunde
 
 Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Präambel

Bestimmungen über Erstprüfunge von JGH

Prüfungsordnung der Anlagenprüfung für Vorstehhunde

Prüfungsordnung der Feld- und Wasserprüfung

Prüfungsordnung der Bringtreueprüfung

Prüfungsordnung der Schweißsonderprüfung

Schleppen- und Fährtenskizzen

  
 

Vorwort zur Prüfungsordnung für Jagdgebrauchshunde 

Die Landesjagdverbände Österreichs richten ihre Jagdhundeprüfungen nach der Prüfungsordnung (PO) des Österr. Jagdgebrauchshundeverbandes (ÖJGV) aus, mit einigen landeseigenen Einschränkungen, wie die Arbeit mit der lebenden Ente (Kärnten), die auch von den Tierschutzvereinen auf das Entschiedenste abgelehnt wird. Wir arbeiten bei der Wasserprüfung mit der toten Ente. Außerdem gibt es bei unseren Anlagen-, Feld- und Wasserprüfung keine Preisziffer (1. Pr., 2. Pr., 3. Pr.), sondern das Werturteil. v = vorzüglich, sg = sehr gut, gt = gut, bfd = befriedigend. Nur bei der Schweißsonderprüfung (SSP) wird die Preisziffer SW .... außer dem Werturteil vergeben. Sie bezieht sich aber nur auf die Sparte Fährtenarbeit und hat mit der Gesamtpunkteanzahl der SSP nichts zu tun. Die Zahl der Rückrufe (Neuansätze) und das Alter des Hundes sind maßgebend für die SW 1a, SW 1b, SW 1c, SW 2a, SW 2b, SW 2c, SW 3a, SW 3b, SW 3c, usw….. Ansonsten sind die Sparten und die Durchführungen mit der ÖJGV-PO identisch. Als Prüfungsleiter dürfen auch Jagdgebrauchshundeführer (JGHF) mit gültiger Jagdkarte fungieren. Bei jeder Anlagenprüfung sollte eine Pfostenschau abgehalten werden, bei der alle angetretenen Hunde formwertlich beurteilt werden. Die folgenden Prüfungen wurden auf Wunsch des Präsidenten und Gründer der ÖHU Herrn Walter Winkler von JGVO-Obmann Josef Bakic aus der ÖJGV-PO herausgeschrieben und mit einigen für uns relevanten Punkten, wie der Werturteilsskala, ergänzt.

 

 

Österreichische Hundesport Union - Präambel für Jagdgebrauchshunde!

Lit. 1 Der Wirkungsbereich dieses Reglements erstreckt sich auf alle Mitgliedsvereine, welche sich mit der Abrichtung und Durchführung von Prüfungen der Jagdgebrauchshunde befassen.
Lit. 2 Bei den Prüfungen kann die ÖHU durch einen Beobachter vertreten sein. Diesem muss Einsicht in die Prüfungsunterlagen gewährt werden.
Lit. 3 Prüfungen aller Sparten sind 4 Wochen vorher der Geschäftsstelle zu melden. Die Meldung muss die Anzahl der Hunde, die Prüfungsstufe und die Zusage des eingeladenen Richters enthalten.
Lit. 4 An der Prüfung können auch verbandsfremde Prüflinge antreten.
Lit. 5 Der Veranstalter ist verpflichtet, den Absolventen der Prüfung ein von Leistungs-richter und Prüfungsleiter unterzeichnetes Prüfungszeugnis auszuhändigen.
Lit. 6 Der Veranstalter hat für ein taugliches Revier und der Beistellung von tauglichen Hilfskräften Vorsorge zu treffen. 
Lit. 7 Dem Prüfungsleiter obliegt einvernehmlich mit dem Revierbesitzer und Leistungsrichter die waidgerechte Durchführung im Sinne der Prüfungsordnung zu vollziehen. Vor Beginn der Prüfung hat der Richter unter Beiziehung der Richteranwärter eine Richterbesprechung abzuhalten. Ebenso kann der Prüfungsleiter Einsprüche entgegen- nehmen. Diese sind der ÖHU-Geschäftsstelle zur Erledigung einzusenden.
Lit. 8 Die Beurteilung obliegt ausschließlich dem amtierenden Richter. Bei jeder Prüfung, auch Schweißsonder-und Bringtreueprüfung ist es untersagt, dass Hunde, die im Besitz des Richters oder Anwärters stehen, zur Prüfung antreten. 
Lit. 9 Von der Prüfung ausgeschlossen bzw. auszuschließen sind:
a.) Anschneider, die das Wild anschneiden, oder Totengräber
b.) schussscheue Hunde
c.) Hunde ohne Wildschärfe
d.) ängstliche, winselnde oder solche, die den regulären Ablauf stören könnten
e.) Angstbeißer und verhaltensgestörte Hunde, Blender, Blinker, Hetzer
f.) Hunde, welche sich bei der Anlagenprüfung mehr als 15 Minuten dem Einfluss des Hundeführers entziehen
g.) Hundeführer oder Hundebesitzer, welche die Anordnung des Richters kritisieren oder nicht befolgen
Die Bewertung der einzelnen Prüfungsfächer erfolgt nach den geltenden Reglementierungen der zuständigen Landesjagdverbände. Damit wird eine unerwünschte Zweigleisigkeit unterbunden. Die Generalversammlung hat am 26. Februar 1995 die Präambel mehrheitlich angenommen.
 
 

Erstprüfungen

Jeder Jagdgebrauchshund (JGH) muss eine Erstprüfung ablegen, um in das Leistungsregister der Österreichischen Hundesport-Union eingetragen zu werden. 
Die Erstprüfung für Vorstehhunde ist die Anlagenprüfung (AnlP) für Vorstehhunde. 
Die Erstprüfung für Schweißhunde ist die Schweißsonderprüfung (SSP). 
Die Erstprüfung für Bau- und Erdhunde ist die Anlagenprüfung (AnlP) für Bau- u. Erdhunde. 
Die Erstprüfung für Retriever und andere Hunde ist die Begleithundeprüfung 1 (BH 1).
Bei Jagdgebrauchshundeturnieren darf in den Urteilsziffern (UZ) auch in halben Punkten gewertet werden. Herausgegeben von der Österreichischen Hundesport-Union (ÖHU) im Einvernehmen mit den angeschlossenen Verbänden und Vereinen. 

Gültig ab 28. 03. 1995 - novelliert am 05. 04. 2002 - novelliert am 26. 04. 2003

 
 
 

Prüfungsordnung der Anlagenprüfung für Vorstehhunde

 
Eine Unterteilung in Altersgruppen ist nicht vorzunehmen, jedoch sind nur Hunde bis zum vollendeten 36. Lebensmonat zuzulassen. Die Bewertung aller Prüfungsfächer erfolgt mit der festgelegten Fachwertziffer (FWZ), multipliziert mit der Urteilsziffer (UZ) 0 bis 4. UZ: 0 = ungenügend, 1 = mangelhaft, 2 = genügend, 3 = gut 4 = sehr gut
 
Prüfungsfächer   FWZ UZ Punkte
Nase   6    
Suche a) Stil 5    
  b) Schnelligkeit 3    
Vorstehen   5    
An- und Nachziehen   4    
Ausdauer   2    
Gehorsam   2    
Höchstpunkteanzahl  108

Werturteil

von 54 - 67 Punkte bfd befriedigend
von 68 - 81 Punkte gt gut
von 82 - 95 Punkte sg sehr gut
von 96 - 108 Punkte v vorzüglich
 
Schussprüfung: o schussfest Wesen: o ausgeglichen
o schussempfindlich o sensibel
o schussscheu o ängstlich
o nervös
  o scheu
Führigkeit: o Jagdverstand o ungestüm
o kontaktfreudig o Raufer
o leichtführig o Angstbeißer
o schwerführig o Winsler
o auf Zwang gearbeitet
o handscheu Gebiss: o ohne Mängel
  o Vorbeißer
Augen: o keine Mängel o Rückbeißer
o Entropium o Zangengebiss
o Ektropium o Kreuzgebiss
Augenfarbe: ................................. fehlende Zähne: Molare......................
Prämolare.................
sonstige....................

(o Zutreffendes ankreuzen)

 
 

Prüfungsfächer der Anlagenprüfung für Vorstehhunde

 
Nase: 
Bei der Beurteilung der Nase ist in erster Linie maßgebend, auf welche Entfernung und mit welcher Sicherheit ein Hund Wild aller Art wahrnimmt. Dabei muss jedoch auch die gesamte übrige Arbeit des Hundes, welche er ausschließlich mit Hilfe der Nase zu leisten im Stande ist, berücksichtigt werden. Als Faustregel kann gelten, dass Hunde, die oft und rasch Wild finden, über eine gute Nase verfügen. 
 
Suche: 
a) Stil 
Der Hund soll mit großer Arbeitsfreude, in intelligenter, sinnvoller, stilvoller, raumgreifender Suche und mit hoher Nase die herrschende Windrichtung schneiden, das Feld planmäßig absuchen, so dass kein Wild überlaufen wird, dadurch zeigt der Hund Jagdverstand. Erwünscht ist eine verständig Suche, bei der sich der Hund dirigieren lässt. 
 
b) Schnelligkeit 
Der Hund soll eine temperamentvolle, rassegerechte, aber nicht rasende Galoppsuche zeigen. Sie soll den Deckungsverhältnissen des Geländes angepasst sein und mit der Güte der Nase im Einklang stehen. Sicheres Finden ist wichtiger als Schnelligkeit. 
 
Vorstehen: 
Kommt ein Hund auf festliegendes Haar- oder Federwild, so soll er dieses so lange fest vorstehen oder vorliegen, bis der HF in ruhiger Gangart herangekommen ist. Erweist sich ein Hund als Blinker, d.h. verleugnet er nachweislich wiederholt vorhandenes Wild oder als Blender, d.h. steht er dauernd vor, ohne Wild vor sich zu haben, kann er von der Weiterprüfung ausgeschlossen werden. Ein Markieren (kurzes Stutzen) kann höchstens mit der Urteilsziffer 1 (UZ 1 = mangelhaft) bewertet werden. 
 
An- bzw. Nachziehen: 
Empfängt der Hund frische Wildwitterung, so soll er dies seinem Führer durch eine vorsichtige Bewegungsverlangsamung zu erkennen geben und sich dem Wild in ständigem Nasenkontakt gefühlvoll auf Vorstehdistanz nähern. Ebenso soll ein vorstehender Hund, wenn das Wild ausläuft, unter Wahrung des Nasenkontaktes bemüht sein, dieses erneut festzumachen. Als besonders gute Leistung gilt das selbständige oder auf Befehl ausgeführte Abschneiden auslaufenden Federwildes durch den Hund. Er soll durch ruhiges Nachziehen und zielbewusstes Umschlagen das Wild festmachen. 
 
Ausdauer: 
Die Suche des Hundes muss ausdauernd sein, d.h. er soll während der gesamten Prüfungszeit im fleißigen und passionierten Suchen des Wildes nicht erlahmen. Hier ist besonders die herrschende Witterung zu beachten. Konditionsmängel drücken sich auch durch eine abfallende Nasenleistung aus.
 
 

Prüfungsordnung Feld- und Wasserprüfung

  
Da der Hund bei der Anlagenprüfung sein Können in der Sucharbeit, beim Vorstehen, den An- bzw. Nachziehen sowie seiner Ausdauer bewiesen hat, werden diese Fächer bei unserer Feldprüfung ausgeklammert. Die Feld- und Wasserprüfung setzt sich aus allen Fächern der Feld- und Wasserarbeit zusammen, kann aber auch als einzelne Spartenprüfung absolviert werden. Hier werden aber nur die erreichten Punkte (z.B. Feldprüfung 80 Punkte oder Wasserprüfung 80 Punkte) aufgezeigt. Ein Werturteil wird nur bei der Feld- und Wasserprüfung vergeben. Die Bewertung aller Prüfungsfächer erfolgt mit der festgelegten Fachwertziffer (FWZ), multipliziert mit der Urteilsziffer (UZ) 0 bis 4
                                                                           
UZ: 
0 = ungenügend
1 = mangelhaft  2 = genügend 3 = gut 4 = sehr gut
  

Feldprüfung

  FWZ UZ Punkte
Schleppenarbeit
Federwild 
Ausarbeitung 2    
Bringen 4    
Haarwild
Ausarbeitung 2    
Bringen 4    
Freiverloren
Federwild
Ausarbeitung 2    
Bringen 2    
Haarwild
Ausarbeitung 2    
Bringen 2    
Gehorsam      
am Federwild 2    
am Haarwild 3    
Leinenführigkeit 1    
Frei bei Fuß 2    
Ablegen 2    
Höchstpunkteanzahl bei der Feldprüfung 120
 
 

Wasserprüfung

FWZ UZ Punkte
Schwimmspur Ente
Ausarbeitung 4     
Freiverloren am Schilfwasser
Ausarbeitung 3    
Bringen 3    
Stöbern im Schilfwasser 3    
Bringen aus tiefem Wasser 2    
Wasserfreudigkeit 2    
Gehorsam am Wasser    2    
Leinenführigkeit 1    
Frei bei Fuß 2    
Ablegen 2    
Höchstpunkteanzahl bei der Wasserprüfung 96
  
Höchstpunkteanzahl bei der Feld- Wasserprüfung 216

Zum Bestehen der FWP (oder auch einer einzelnen Sparte) müssen 65 % der möglichen Punkte erreicht werden. Das sind bei FP 78 Punkte und bei WP 63 Punkte.

 Werturteil

von 141 - 161 Punkte bfd befriedigend
von 162 - 183 Punkte gt gut
von 184 - 202 Punkte sg sehr gut
von 202 - 216 Punkte v vorzüglich
 
 
Prüfungsfächer der Feld- und Wasserprüfung 
Schleppen 
Federwild 
Die Schleppe wird so angelegt, dass ein möglichst frisches Stück Federwild 200 Schritte weit unter Einlegung eines annähern rechtwinkeligen Hakens auf übersichtlichem Gelände geschleppt und auf freiem Feld - keinesfalls in einer Vertiefung oder Grube abgelegt wird. Der Beginn der Schleppe, der Anschuss, ist durch einzelne Federn des geschleppten Stückes zu markieren. Wenn möglich soll für jeden Hund frisches Wild verwendet werden. Die HF haben das Recht, eigenes Schleppwild mitzubringen. Der am Anschuss tätige LR zeigt dem HF den Beginn (Feder, Risshaare) und die Richtung der Schleppe. Der HF darf seinen Hund nach dem Ansetzen höchstens 20 Schritte begleiten. 
 
Haarwild 
Die Haarwildschleppen auf Feldprüfungen sind 300 Schritte lang, mit zwei Haken (Winkeln) und werden genauso geschleppt, wie die Federwildschleppe. Beim Anschuss werden natürlich Risshaare statt Federn ausgelegt. Haarwildschleppen werden mit Hase oder Kaninchen oder mit Haarraubwild oder Haarraubzeug (Fuchsschleppe) gelegt. Beim Schleppwild muss es sich um annähernd ausgewachsene Stücke handeln. Das Mindestgewicht soll 3 Kilo betragen. Für Bau-und Erdhunde sollte das Schleppwild ca. 1,5 Kilo betragen. Jedem Hund steht eine frische Schleppe zu. Die Entfernung von Schleppe zu Schleppe hat etwa 120 m zu betragen. Ein Schleppe, auf der ein Hund versagt hat, darf keinem zweiten Hund gegeben werden. Bestimmungen über Ersatzschleppen 1. Versagt ein Hund durch eigene Fehlleistung, so gebührt ihm keine Ersatzschleppe. 2. Ersatzschleppen dürfen nur dann gewährt werden, wenn der Hund durch eine außerordentliche Störung (Störungen durch Wild sind keine außergewöhnlichen Störungen) außer Konzept gebracht worden ist. 3. Ersatzschleppen sind vollkommen neu zu bewerten, vorangegangene Fehlleistungen bleiben unberücksichtigt. Kommt ein Hund von der Schleppe ab, bricht er die Arbeit auf dieser ab, sucht er in falscher Richtung oder kommt er zum Stück, ohne dieses aufzunehmen, so hat der HF das Recht, ihn noch- einmal anzusetzen. Das zweite und dritte Ansetzen drückt bei sonst fehlerfreier Arbeit die Bewertung um jeweils eine Urteilsziffer. Als erneutes Ansetzen gilt schon, wenn der Hund in die Nähe des Anschusses zurückkehrt und vom HF zum zweiten Suchen aufgefordert wird, sei es auch nur durch Wink oder anderes Zeichen. Hunde, die das am Schleppenende abgelegte Wild vergraben (Totengräber) oder anschneiden (Anschneider), sind von der Prüfung auszuschließen, Bringen 1. Der Hund soll das angeschossene oder ausgelegte Wild unverzüglich aufnehmen, schnell und freudig zu seinen HF bringen und sitzend abgeben. 2. Unter richtigem Bringen versteht man, dass der Hund je nach Art und Schwere des Wildes seinen Griff richtig setzt und das Wild gewandt trägt. Legt der Hund das zu bringende Stück kurz ab, um nachweislich den Griff zu verbessern, ohne dabei den Kopf zu heben, so ist das nicht als Fehler zu werten. 3. Sowohl ein zu starkes, den Nutzwert des Wildes verminderndes Zugreifen, als auch ein zaghaftes (z.B. am Balg, an einer Schwinge oder an der Lunte usw.) Zugreifen, welches das Entfallen des Wildes zur Folge haben könnte, ist fehlerhaft. 4. Federwild soll ohne gequetscht oder gerupft zu werden gebracht werden. 5. Fehlerhaft ist es, wenn der Hund das zu bringende Wild ablegt (Ausnahme siehe Pkt. 2) oder nur auf Raten bringt. 6. War der Hund unmittelbar beim ausgelegten Stück, ohne es aufzunehmen, so drückt die Verweigerung des Aufnehmens die Bringbewertung für jedes weitere Ansetzen von vorn- herein um eine UZ. 
 
Freiverloren von Haar und Federwild 
Bei der Freiverlorenbringerprüfung wird das Wild in einer Deckung, die nur so hoch sein soll, dass man die Arbeit des Hundes ständig beobachten kann, geworfen, wobei HF und Hund dies nicht beobachten dürfen. Dem HF wird die Richtung gezeigt, in der das Wild zu suchen ist. Der jagdlichen Praxis entsprechend, soll der Hund mit gutem Wind in die Richtung der vermuteten Aufschlagstelle dirigiert werden. Beim Freiverlorenbringen soll der Hund nicht umherstürmen, sondern bei allem Eifer mit überlegter Ausnützung des Windes und unter Einsatz seiner Nase die Deckung absuchen und zeigen, dass er Wild finden will. Der Hund ist in einer Entfernung von mind. 40 Schritten vom geworfenen Wild zu schnallen, der HF hat stehen zu bleiben. Aufschlagstellen der zu suchenden Stücke Wild (Hase, Kaninchen, Fasan, Rebhuhn, Ente) müssen mind. 50 Schritte voneinander entfernt sein. Für das Finden und Bringen wird ein Zeitraum von 10 Minuten eingeräumt. Dabei ist es gleichgültig, wie oft der Hund zur Arbeit angesetzt wird. 
 
Gehorsam 
Der Gehorsam bei der Feldarbeit wird wie folgt festgestellt: Jeder Hund hat sein Verhalten sowohl vor aufstehenden Haarwild (Hase, Kaninchen, Rehwild usw.) als auch vor aufstehendem Federwild nach dem Schuss nachzuweisen. Der Schuss hat zu erfolgen, solange sich das für den Hund sichtige Wild noch im Schussbereich der Flinte liegt. 
 
Gehorsam im Feld 
1. Der allgemeine Gehorsam zeigt sich darin, dass der Hund den wahrgenommenen Pfiff, Ruf oder Wink des HF während des gesamten Prüfungsverlaufes sofort willig und freudig Folge leistet. Er zeigt sich auch in einem hohen Grad von Führigkeit während der gesamten Arbeit und im Benehmen des Hundes nach dem Schuss. 
2. Er zeigt sich auch darin, dass sich der Hund während der Arbeit anderer Hunde ruhig verhält, nicht an der Leine zerrt, winselt, bellt, jault und so beweist, dass er auch auf der Jagd nicht stört. Diesbezügliche Beobachtungen sind vom LR während des gesamten Prüfungsverlaufes auch bei den nicht aufgerufenen Hunden zu beobachten und auf dem Prüfungszeugnis festzuhalten. 
 
Gehorsam am Federwild 
Beim Gehorsam am Federwild ist zu beachten, ob der Hund, wenn Federwild, beschossen oder unbeschossen, hoch wird, ruhig auf seinem Platz verharrt. Fehlerhaft sind häufig wiederholte Befehle, Nachspringen, Nachprellen oder Fangversuche in der Luft. 
 
Gehorsam am Haarwild 
Wird hauptsächlich an sichtigen Hasen, aber auch Kaninchen oder an Rehwild festgestellt. Hunde, die erst auf häufige Befehle ruhig bleiben, erhalten einen Abzug bei der Bewertung, Hunde die wiederholt hetzen, die Bewertung UZ 0 = ungenügend. 
 
Leinenführigkeit
Leinenführigkeit ist während der gesamten Prüfung zu beobachten und das Verhalten des Hundes an der Leine in der endgültigen UZ zu berücksichtigen. UZ 4 = sehr gut erhält nur jener Hund, auf den der HF nicht einwirken musste. Fehler sind: wiederholte Ermahnungen, Ruck an der Leine, Vorwärtsdrängen und Zerren des Hundes an der Leine, Abweichen, Winseln und Bellen. 
 
Frei bei Fuß 
Nachdem der Hund 50 Schritte an der Leine geführt worden ist, löst der HF bei einer angegeben Stelle die Leine und gibt leise den Befehl Fuß. Dabei soll der Hund von ihm weder abweichen noch weglaufen. Fehler sind analog wie unter Leinenführigkeit zu bewerten. 
 
Ablegen 
1., Nach 50 Schritten Frei bei Fuß legt der HF seinen Hund durch ein Zeichen oder einen leisen Befehl ab und geht ohne sich nach seinem Hund umzusehen langsam pirschend zu einem hinter einer hohen Deckung wartenden LR, der, vom Hund nicht eräugt, nach etwa einer Minute einen Schuss abgibt und nach 10 Sekunden den zweiten folgen lässt. Anschließend geht der HF langsam zu seinem Hund zurück. 
2., Ablegen des Hundes mit einem Gegenstand (Leine, Rucksack usw.) drückt die Bewertung um eine UZ. Das Heben des Kopfes ist gestattet, Aufsetzen drückt die Bewertung um eine UZ. Aufstehen um zwei UZ, Entfernen vom Platz um wenige Schritte um drei UZ. Entfernt sich der Hund um mehrere Schritte von seinem Platz, erhält er UZ 0 = ungenügend, ebenso wenn er winselt, Laut gibt, oder wenn er mit einem Schlag abgelegt wurde. 
 
 
Arbeit hinter der schwimmenden Ente 
1., Zur Wasserarbeit verwenden wir eine tote Ente. 
 
2., Ohne dass der HF + Hund zusehen, wird eine Ente durch das Schilfwasser gezogen, nachdem die Aufschlagstelle durch einige Federn markiert worden ist. Das Schilf soll an dieser Stelle nicht zu dicht und von der freien Wasserflächen unterbrochen sein, damit der Weg, den die geschleppte Ente nimmt, von dem LR verfolgt werden kann. Die Ente wird dann außer Sicht abgelegt und der Hund aufgerufen und ohne Halsung an der Aufschlagstelle angesetzt. Hier soll er das Geläuf bzw. die Schwimmspur der Ente mit Passion und Ausdauer nacharbeiten. 
 
3., Bewertet werden die Sicherheit im Halten des Geläufs und der Schwimmspur, die Güte der Nase, besonders die Reaktion des schwimmenden Hundes auf jeden Dufthauch, sowie der Eifer und die Ausdauer des Hundes. Es ist bei diesem Fach nur die Nasenarbeit auf Geläuf und Schwimmspur der Ente und die dabei gezeigte Sicherheit zu bewerten, nicht aber das sichtige Suchen nach der Ente. Hier ist Wasserfreudigkeit mit zu berücksichtigen. 
 
4., Fehlerhaft sind: Freies Herumstöbern, Verlieren des Nasenkontaktes zur Ente, vorzeitiges Umkehren. 
 
5., Greift der Hund die Ente oder nimmt er sie auf und bringt sie schwimmend aus tiefem Wasser, so ist die Bringleistung im nächsten Punkt mit zu berücksichtigen. 
 
Bringen aus tiefem Wasser 
Eine tote Ente wird ca. 15 Meter weit in tiefes, freies Wasser geworfen. Der Hund soll auf kürzestem Weg ruhig und zügig zum Stück schwimmen und dieses bringen. Während der Hund zur Ente hinschwimmt, wird als Wesenstest ein Schuss abgegeben. Festgestellte Mängel sind im Prüfungszeugnis mit der entsprechenden Bewertung zu berück- sichtigen. Bei den weiteren zwei Bringversuchen wird dann nicht mehr geschossen. Jedes weitere Ansetzen des Hundes zum Bringen drückt die Bewertung um eine UZ. Schlechter Griff, etwa am Stingl oder an der Schwinge, ist fehlerhaft, wird jedoch nachgesehen, wenn der Hund noch im Wasser nachgreift und den Griff verbessert. 
 
Wasserfreudigkeit 
Zu bewerten ist, wie der Hund das Wasser annimmt: freudig (UZ 4), zaghaft (UZ 3), widerwillig (UZ 2), gezwungen (UZ 1). Fehlerhaft ist außerdem, wenn der Hund hinter der Ente, nicht der Schwimmspur folgt oder beim Bringen aus tiefen Wasser zuerst am Ufer entlang läuft, ohne das Wasser anzunehmen, ebenso ist mangelhaftes Schwimmen (plantschen usw.) im Fach Wasserfreudigkeit zu berücksichtigen. 
 
Gehorsam am Wasser 
Beim Gehorsam am Wasser ist neben dem unter Gehorsam am Feld gesagten, auch die Lenkbarkeit des Hundes in Schilf und Wasser zu berücksichtigen. Wird nur eine Spartenprüfung (z.B. Feldprüfung oder Wasserprüfung) abgelegt, muss zum Abschluss immer die Leinenführigkeit, Frei bei Fuß und das Ablegen geprüft werden. Bei der Feld- und Wasserprüfung brauchen diese Fächer nur einmal geprüft werden. 
 
 
 
Prüfungsordnung der Bringtreueprüfung 
 
1., Die Abhaltung eigener Bringtreueprüfungen (Btr) soll die Zuverlässigkeit des Gebrauchshundes im Bringen von kaltem Wild nachweisen, wie es von fermen Gebrauchshunden für Nachsuchen, besonders nach großen Niederwildjagden, verlangt wird. 
 
2., Die Bringtreueprüfung ist im Wald, in möglichst wildarmen Dickungen oder in Altholz mit Unterwuchs, mit darin befindlichen kleinen, zur Beobachtung des Hundes geeigneten Blößen abzuhalten. Günstig sind Hochstände, die Einblick in das Prüfungsgelände gewähren, ohne dass der Hund die Richter wittern kann. 
 
3., Am Tag vor der Prüfung sind im Prüfungsgelände geeignete Plätze auszusuchen und zu markieren, an denen das Wild oder das Raubzeug ausgelegt wird. Diese müssen zumindest 200 Schritte voneinander und 100 Schritte von der Stelle am Dickungsrand, wo der Hund geschnallt wird, entfernt sein. 
 
4., Das für die Prüfung bestimmte Wild oder Raubzeug ist am Prüfungstag spätestens drei Stunden vor Beginn der Prüfung frei (nicht hinter einem Baum oder in einer Vertiefung) auszulegen. Es ist zum Auslegeplatz zu tragen, keinesfalls darf es geschleppt werden oder beim Transport mit dem Boden in Berührung kommen. Damit der Hund nicht auf menschliche Fährte stößt, müssen die Träger des Wildes von der Rückseite des Prüfungsgeländes zum Auslegeplatz gehen. 
 
5., Bei einer Bringtreueprüfung müssen mindestens zwei anerkannte Leistungsrichter tätig sein. 
 
6., Ein Leistungsrichter beobachten das Verhalten des Hundes vom vorbereiteten Beobachtungsstand aus. Sie müssen ebenso wie die Wildträger das Prüfungsgelände von der Rückseite her betreten. Der zweite Leistungsrichter bleibt beim Führer des zu prüfenden Hundes. 
 
7., Jeder Hundeführer hat ein kaltes, einwandfreies Stück Wild, Raubwild oder Raubzeug mitzubringen, der Veranstalter kann dieses auch zur Verfügung stellen. Das ausgelegte Wild wird unter den Hundeführern verlost. Die zugelassenen, unterschiedlichen Wildarten sind in der Ausschreibung anzuführen. 
 
8., Zur Prüfung muss der Hundeführer auf Anordnung des ihn begleitenden Richters den angeleinten oder vorher am Dickungsrand abgelegten Hund durch einen Befehl, aber ohne jeden Bringbefehl, in die Dickung schicken. Der Hundeführer darf während der Prüfung am Dickungsrand auf und ab gehen, muss sich jedoch nach dem Schnallen des Hundes ruhig verhalten. Beachtet der Hundeführer diese Vorschrift nicht, ist der Hund sofort von der Prüfung auszuschließen. 
 
9., Jedem Hund sind insgesamt 15 Minuten Zeit zu geben, das ausgelegte Stück zu finden und seinem Führer zu bringen. Kommt der Hund leer zum Hundeführer zurück, so kann ihn dieser innerhalb der Zeit wiederholt mit dem selben Befehl in die Dickung schicken. 
 
10., Wild hetzende Hunde dürfen über Anweisung der Leistungsrichter vom Hundeführer zurückgepfiffen werden. 
 
11., Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Hund innerhalb von 15 Minuten nach dem Schnallen das ausgelegte Stück zum Führer gebracht hat; die Art des Bringens selbst wird nicht bewertet. 
 
12., Ein Hund, der zum ausgelegten Stück kommt, dieses aber nicht aufnimmt, scheidet von der Prüfung aus. Der beobachtende Leistungsrichter hat dies sofort durch ein Signal anzuzeigen. Bei Versagen eines Hundes ist es nicht zulässig, einen zweiten Hund nacharbeiten zu lassen. 
 
13., Als Nachweis der bestandenen Bringtreueprüfung ist dem Hundeführer ein Zeugnis auszustellen.
 
 

Prüfungsordnung der Schweißsonderprüfung

 
Die SSP soll nur in großen Revieren mit guten Schalenwildbeständen durchgeführt werden, damit für jeden auf einer SSP geführten Hund Schwierigkeiten durch Verleitfährten gegeben sind. 
 
Der Fährtenverlauf sollte durch wechselnden Bewuchs führen. Drei stumpfwinkelige Haken müssen in die Fährte eingefügt werden. Auf der Fährte sind zwei Wundbetten anzulegen (Festtreten des Bodens, vermehrter Schweiß, Risshaarbüschel, Lungenstückchen). 
 
Zur Herstellung der Fährten darf nur Rot- oder Rehwildschweiß verwendet werden, auf einer Prüfung nur Schweiß der selben Wildart. Länge der Fährte 500 Schritte vom Anschuss bis zum Ende der Pflichtriemenarbeit, um 200 Schritte länger für Verbeller und Verweiser (die diese 200 Schritte geschnallt werden). 
 
Auf 700 Schritte Fährtenlänge muss ¼ Liter Schweiß verwendet werden. Die Fährten müssen über Nacht gestanden haben, die Mindeststehzeit der Fährte beträgt 20 Stunden. Mindestens ein LR muss beim Legen der Fährten teilnehmen. Er ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Herstellung derselben. Die Richtergruppe muss während der Prüfung genau über den Fährten- verlauf orientiert sein. Markierungen sind sparsamst anzubringen und zwar so, dass sie nur für die LR erkennbar sind. Die Schweißfährte kann getupft, gespritzt oder getreten werden. 
 
Zu leisten ist ausschließlich reine Riemenarbeit. Der HF muss seinen Hund bei der Arbeit am mindestens 7 Meter langen, in ganzer Länge abgedockten, gerechten Schweißriemen und gerechter Schweißhalsung führen. Andere Halsungen sind abzulehnen. Der HF wird von der LR-Gruppe am Anschuss in Fluchtrichtung eingewiesen. Von da an sind HF + Hund ihrer Aufgabe überlassen. Die LR und ihre Begleitung dürfen dem HF + Hund nur in angemessenem Abstand folgen. 
 
Da ausschließlich die reine Riemenarbeit geprüft wird, der HF also das Verhalten des Hundes kontrollieren und beeinträchtigen kann, findet eine Prüfung auf Anschneiden nicht statt. 
 
Die Prüfungsfächer werden durch die Urteilsziffern (UZ) 0 - 4 bewertet.
UZ: 
0 = ungenügend
1 = mangelhaft  2 = genügend 3 = gut 4 = sehr gut
Prüfungsfächer FWZ UZ Punkte
Fährtenarbeit 6     
Fährtenwille 4    
Fährtensicherheit 4    
Zusammenarbeit HF + Hund 2    
Höchstpunkteanzahl   64

 Werturteil

von 24 - 34 Punkte bfd befriedigend
von 35 - 47 Punkte gt gut
von 48 - 59 Punkte sg sehr gut
von 60 - 64 Punkte v vorzüglich
 
Prüfungsfächer der SSP 
 
Fährtenarbeit 
Nur bei der SSP wird die Preisziffer SW außer dem Werturteil vergeben. Sie bezieht sich aber nur auf das Fach Fährtenarbeit und hat mit der Gesamtpunktezahl der Prüfung nichts zu tun. Die Zahl der Rückrufe (Neuansätze) bestimmt die UZ und damit die Preisziffer SW.
kein Rückruf (Neuansatz) UZ 4 SW 1
ein Rückruf UZ 3 SW 2
zwei Rückrufe UZ 2 SW 3
drei Rückrufe UZ 1 SW 3
vier Rückrufe UZ 0 ------
 
Bei der Reihung innerhalb der Preisklassen, z.B. drei Hunde haben die Preisziffer SW 2, wird dem jüngeren Hund der Vorzug gegeben ( SW 2a, SW 2b, SW 2c, usw.). Bei zwei und drei Rückrufen gibt es nur die Preisziffer SW 3, hier werden natürlich zuerst die Hunde mit zwei Rückrufen und dann die Hunde mit drei Rückrufen berücksichtigt und bewertet. 
 
Fährtenwille 
Der Hund muss beweisen, dass er die Aufgabenstellung, zum Stück zu finden, erfasst hat und bewältigen will. Er zeigt dies unter anderem durch selbständige Korrektur und Verweisen von Pirschzeichen bei möglichst wenig Ermunterung durch den HF an. 
 
Fährtensicherheit 
Sie ist beim ruhig und eher bedächtig arbeitenden Hund, der ohne Hast die tiefe Nase gebraucht und auch bei Widrigkeiten (Verleitfährten, Regen, Wind, Trockenheit, Geländebeschaffenheit) die Fährte sicher hält, zuverlässig zu beurteilen und nur in diesem Fall mit der Höchsturteilsziffer UZ 4 = sehr gut zu beurteilen. Zusammenarbeit HF + Hund Mit dem Schweißriemen, in Verbindung mit stimmlicher Einflussnahme, stehen dem HF wesentliche Hilfen zur Verfügung, die den Prüfungserfolg fördern oder beeinträchtigen können (Ermunterung, Beruhigung, Ablegen, Ordnungsrufe, usw.). Der LR hat nach jeder Arbeit über die Leistungen von HF + Hund vor den Teilnehmern eine wertende Darstellung zu geben.
 
 

 Fuchs- und Hasenschleppe

 

 
 

Federwildschleppe

 

 
 

Künstliche Schweißfährte SSP

 A bis F = 500 Schritte, A bis G = 700 Schritte

A = Anschuss, B = 1. Wundbett und 1. Haken, C = 2. Haken, D = 3. Haken, E = 4. Haken, F = Ende der Pflichtriemenarbeit und Stelle, wo Verbeller und Verweiser geschnallt werden (2. Wundbett), G = Ende der Arbeit für Verbeller und Verweiser

Gelände: Altholz mit Unterwuchs

 
Anlage mehrerer künstlicher Schweißfährten

 
 
 
 
 
 
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