- Prüfungsfächer der Feld- und
Wasserprüfung
- Schleppen
- Federwild
- Die Schleppe wird so angelegt, dass ein möglichst frisches
Stück Federwild 200 Schritte weit unter Einlegung eines annähern
rechtwinkeligen Hakens auf übersichtlichem Gelände geschleppt
und auf freiem Feld - keinesfalls in einer Vertiefung oder Grube
abgelegt wird. Der Beginn der Schleppe, der Anschuss, ist durch
einzelne Federn des geschleppten Stückes zu markieren. Wenn
möglich soll für jeden Hund frisches Wild verwendet werden. Die
HF haben das Recht, eigenes Schleppwild mitzubringen. Der am Anschuss
tätige LR zeigt dem HF den Beginn (Feder, Risshaare) und die
Richtung der Schleppe. Der HF darf seinen Hund nach dem Ansetzen
höchstens 20 Schritte begleiten.
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- Haarwild
- Die Haarwildschleppen auf Feldprüfungen sind 300 Schritte lang,
mit zwei Haken (Winkeln) und werden genauso geschleppt, wie die
Federwildschleppe. Beim Anschuss werden natürlich Risshaare statt
Federn ausgelegt. Haarwildschleppen werden mit Hase oder Kaninchen
oder mit Haarraubwild oder Haarraubzeug (Fuchsschleppe) gelegt.
Beim Schleppwild muss es sich um annähernd ausgewachsene Stücke
handeln. Das Mindestgewicht soll 3 Kilo betragen. Für Bau-und
Erdhunde sollte das Schleppwild ca. 1,5 Kilo betragen. Jedem Hund
steht eine frische Schleppe zu. Die Entfernung von Schleppe zu
Schleppe hat etwa 120 m zu betragen. Ein Schleppe, auf der ein
Hund versagt hat, darf keinem zweiten Hund gegeben werden.
Bestimmungen über Ersatzschleppen 1. Versagt ein Hund durch
eigene Fehlleistung, so gebührt ihm keine Ersatzschleppe. 2.
Ersatzschleppen dürfen nur dann gewährt werden, wenn der Hund
durch eine außerordentliche Störung (Störungen durch Wild sind
keine außergewöhnlichen Störungen) außer Konzept gebracht
worden ist. 3. Ersatzschleppen sind vollkommen neu zu bewerten,
vorangegangene Fehlleistungen bleiben unberücksichtigt. Kommt ein
Hund von der Schleppe ab, bricht er die Arbeit auf dieser ab,
sucht er in falscher Richtung oder kommt er zum Stück, ohne
dieses aufzunehmen, so hat der HF das Recht, ihn noch- einmal
anzusetzen. Das zweite und dritte Ansetzen drückt bei sonst
fehlerfreier Arbeit die Bewertung um jeweils eine Urteilsziffer.
Als erneutes Ansetzen gilt schon, wenn der Hund in die Nähe des Anschusses
zurückkehrt und vom HF zum zweiten Suchen aufgefordert wird, sei
es auch nur durch Wink oder anderes Zeichen. Hunde, die das am
Schleppenende abgelegte Wild vergraben (Totengräber) oder
anschneiden (Anschneider), sind von der Prüfung auszuschließen,
Bringen 1. Der Hund soll das angeschossene oder ausgelegte Wild
unverzüglich aufnehmen, schnell und freudig zu seinen HF bringen
und sitzend abgeben. 2. Unter richtigem Bringen versteht man, dass
der Hund je nach Art und Schwere des Wildes seinen Griff richtig
setzt und das Wild gewandt trägt. Legt der Hund das zu bringende
Stück kurz ab, um nachweislich den Griff zu verbessern, ohne
dabei den Kopf zu heben, so ist das nicht als Fehler zu werten. 3.
Sowohl ein zu starkes, den Nutzwert des Wildes verminderndes
Zugreifen, als auch ein zaghaftes (z.B. am Balg, an einer Schwinge
oder an der Lunte usw.) Zugreifen, welches das Entfallen des
Wildes zur Folge haben könnte, ist fehlerhaft. 4. Federwild soll
ohne gequetscht oder gerupft zu werden gebracht werden. 5.
Fehlerhaft ist es, wenn der Hund das zu bringende Wild ablegt
(Ausnahme siehe Pkt. 2) oder nur auf Raten bringt. 6. War der Hund
unmittelbar beim ausgelegten Stück, ohne es aufzunehmen, so
drückt die Verweigerung des Aufnehmens die Bringbewertung für
jedes weitere Ansetzen von vorn- herein um eine UZ.
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- Freiverloren von Haar und
Federwild
- Bei der Freiverlorenbringerprüfung wird das Wild in einer
Deckung, die nur so hoch sein soll, dass man die Arbeit des Hundes
ständig beobachten kann, geworfen, wobei HF und Hund dies nicht
beobachten dürfen. Dem HF wird die Richtung gezeigt, in der das
Wild zu suchen ist. Der jagdlichen Praxis entsprechend, soll der
Hund mit gutem Wind in die Richtung der vermuteten Aufschlagstelle
dirigiert werden. Beim Freiverlorenbringen soll der Hund nicht
umherstürmen, sondern bei allem Eifer mit überlegter Ausnützung
des Windes und unter Einsatz seiner Nase die Deckung absuchen und
zeigen, dass er Wild finden will. Der Hund ist in einer Entfernung
von mind. 40 Schritten vom geworfenen Wild zu schnallen, der HF
hat stehen zu bleiben. Aufschlagstellen der zu suchenden Stücke
Wild (Hase, Kaninchen, Fasan, Rebhuhn, Ente) müssen mind. 50
Schritte voneinander entfernt sein. Für das Finden und Bringen
wird ein Zeitraum von 10 Minuten eingeräumt. Dabei ist es
gleichgültig, wie oft der Hund zur Arbeit angesetzt wird.
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- Gehorsam
- Der Gehorsam bei der Feldarbeit wird wie folgt festgestellt:
Jeder Hund hat sein Verhalten sowohl vor aufstehenden Haarwild
(Hase, Kaninchen, Rehwild usw.) als auch vor aufstehendem
Federwild nach dem Schuss nachzuweisen. Der Schuss hat zu
erfolgen, solange sich das für den Hund sichtige Wild noch im
Schussbereich der Flinte liegt.
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- Gehorsam im Feld
- 1. Der allgemeine Gehorsam zeigt sich darin, dass der Hund den
wahrgenommenen Pfiff, Ruf oder Wink des HF während des gesamten
Prüfungsverlaufes sofort willig und freudig Folge leistet. Er
zeigt sich auch in einem hohen Grad von Führigkeit während der
gesamten Arbeit und im Benehmen des Hundes nach dem Schuss.
- 2. Er zeigt sich auch darin, dass sich der Hund während der
Arbeit anderer Hunde ruhig verhält, nicht an der Leine zerrt,
winselt, bellt, jault und so beweist, dass er auch auf der Jagd
nicht stört. Diesbezügliche Beobachtungen sind vom LR während
des gesamten Prüfungsverlaufes auch bei den nicht aufgerufenen
Hunden zu beobachten und auf dem Prüfungszeugnis
festzuhalten.
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- Gehorsam am Federwild
- Beim Gehorsam am Federwild ist zu beachten, ob der Hund, wenn
Federwild, beschossen oder unbeschossen, hoch wird, ruhig auf
seinem Platz verharrt. Fehlerhaft sind häufig wiederholte
Befehle, Nachspringen, Nachprellen oder Fangversuche in der
Luft.
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- Gehorsam am Haarwild
- Wird hauptsächlich an sichtigen Hasen, aber auch Kaninchen oder
an Rehwild festgestellt. Hunde, die erst auf häufige Befehle
ruhig bleiben, erhalten einen Abzug bei der Bewertung, Hunde die
wiederholt hetzen, die Bewertung UZ 0 = ungenügend.
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- Leinenführigkeit
- Leinenführigkeit ist während der gesamten Prüfung zu
beobachten und das Verhalten des Hundes an der Leine in der
endgültigen UZ zu berücksichtigen. UZ 4 = sehr gut erhält nur
jener Hund, auf den der HF nicht einwirken musste. Fehler sind:
wiederholte Ermahnungen, Ruck an der Leine, Vorwärtsdrängen und
Zerren des Hundes an der Leine, Abweichen, Winseln und
Bellen.
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- Frei bei Fuß
- Nachdem der Hund 50 Schritte an der Leine geführt worden ist,
löst der HF bei einer angegeben Stelle die Leine und gibt leise
den Befehl Fuß. Dabei soll der Hund von ihm weder abweichen noch
weglaufen. Fehler sind analog wie unter Leinenführigkeit zu
bewerten.
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- Ablegen
- 1., Nach 50 Schritten Frei bei Fuß legt der HF seinen Hund
durch ein Zeichen oder einen leisen Befehl ab und geht ohne sich
nach seinem Hund umzusehen langsam pirschend zu einem hinter einer
hohen Deckung wartenden LR, der, vom Hund nicht eräugt, nach etwa
einer Minute einen Schuss abgibt und nach 10 Sekunden den zweiten
folgen lässt. Anschließend geht der HF langsam zu seinem Hund
zurück.
- 2., Ablegen des Hundes mit einem Gegenstand (Leine, Rucksack
usw.) drückt die Bewertung um eine UZ. Das Heben des Kopfes ist
gestattet, Aufsetzen drückt die Bewertung um eine UZ. Aufstehen
um zwei UZ, Entfernen vom Platz um wenige Schritte um drei UZ.
Entfernt sich der Hund um mehrere Schritte von seinem Platz,
erhält er UZ 0 = ungenügend, ebenso wenn er winselt, Laut gibt,
oder wenn er mit einem Schlag abgelegt wurde.
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- Arbeit hinter der schwimmenden
Ente
- 1., Zur Wasserarbeit verwenden wir eine tote Ente.
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- 2., Ohne dass der HF + Hund zusehen, wird eine Ente durch das
Schilfwasser gezogen, nachdem die Aufschlagstelle durch einige
Federn markiert worden ist. Das Schilf soll an dieser Stelle nicht
zu dicht und von der freien Wasserflächen unterbrochen sein,
damit der Weg, den die geschleppte Ente nimmt, von dem LR verfolgt
werden kann. Die Ente wird dann außer Sicht abgelegt und der Hund
aufgerufen und ohne Halsung an der Aufschlagstelle angesetzt. Hier
soll er das Geläuf bzw. die Schwimmspur der Ente mit Passion und
Ausdauer nacharbeiten.
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- 3., Bewertet werden die Sicherheit im Halten des Geläufs und
der Schwimmspur, die Güte der Nase, besonders die Reaktion des
schwimmenden Hundes auf jeden Dufthauch, sowie der Eifer und die
Ausdauer des Hundes. Es ist bei diesem Fach nur die Nasenarbeit
auf Geläuf und Schwimmspur der Ente und die dabei gezeigte
Sicherheit zu bewerten, nicht aber das sichtige Suchen nach der
Ente. Hier ist Wasserfreudigkeit mit zu berücksichtigen.
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- 4., Fehlerhaft sind: Freies Herumstöbern, Verlieren des
Nasenkontaktes zur Ente, vorzeitiges Umkehren.
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- 5., Greift der Hund die Ente oder nimmt er sie auf und bringt
sie schwimmend aus tiefem Wasser, so ist die Bringleistung im
nächsten Punkt mit zu berücksichtigen.
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- Bringen aus tiefem Wasser
- Eine tote Ente wird ca. 15 Meter weit in tiefes, freies Wasser
geworfen. Der Hund soll auf kürzestem Weg ruhig und zügig zum
Stück schwimmen und dieses bringen. Während der Hund zur Ente
hinschwimmt, wird als Wesenstest ein Schuss abgegeben.
Festgestellte Mängel sind im Prüfungszeugnis mit der
entsprechenden Bewertung zu berück- sichtigen. Bei den weiteren
zwei Bringversuchen wird dann nicht mehr geschossen. Jedes weitere
Ansetzen des Hundes zum Bringen drückt die Bewertung um eine UZ.
Schlechter Griff, etwa am Stingl oder an der Schwinge, ist
fehlerhaft, wird jedoch nachgesehen, wenn der Hund noch im Wasser
nachgreift und den Griff verbessert.
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- Wasserfreudigkeit
- Zu bewerten ist, wie der Hund das Wasser annimmt: freudig (UZ
4), zaghaft (UZ 3), widerwillig (UZ 2), gezwungen (UZ 1).
Fehlerhaft ist außerdem, wenn der Hund hinter der Ente, nicht der
Schwimmspur folgt oder beim Bringen aus tiefen Wasser zuerst am
Ufer entlang läuft, ohne das Wasser anzunehmen, ebenso ist
mangelhaftes Schwimmen (plantschen usw.) im Fach Wasserfreudigkeit
zu berücksichtigen.
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- Gehorsam am Wasser
- Beim Gehorsam am Wasser ist neben dem unter Gehorsam am Feld
gesagten, auch die Lenkbarkeit des Hundes in Schilf und Wasser zu
berücksichtigen. Wird nur eine Spartenprüfung (z.B. Feldprüfung
oder Wasserprüfung) abgelegt, muss zum Abschluss immer die
Leinenführigkeit, Frei bei Fuß und das Ablegen geprüft werden.
Bei der Feld- und Wasserprüfung brauchen diese Fächer nur einmal
geprüft werden.
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- Prüfungsordnung
der Bringtreueprüfung
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- 1., Die Abhaltung eigener Bringtreueprüfungen (Btr) soll die
Zuverlässigkeit des Gebrauchshundes im Bringen von kaltem Wild
nachweisen, wie es von fermen Gebrauchshunden für Nachsuchen,
besonders nach großen Niederwildjagden, verlangt wird.
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- 2., Die Bringtreueprüfung ist im Wald, in möglichst wildarmen
Dickungen oder in Altholz mit Unterwuchs, mit darin befindlichen
kleinen, zur Beobachtung des Hundes geeigneten Blößen
abzuhalten. Günstig sind Hochstände, die Einblick in das
Prüfungsgelände gewähren, ohne dass der Hund die Richter
wittern kann.
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- 3., Am Tag vor der Prüfung sind im Prüfungsgelände geeignete
Plätze auszusuchen und zu markieren, an denen das Wild oder das
Raubzeug ausgelegt wird. Diese müssen zumindest 200 Schritte
voneinander und 100 Schritte von der Stelle am Dickungsrand, wo
der Hund geschnallt wird, entfernt sein.
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- 4., Das für die Prüfung bestimmte Wild oder Raubzeug ist am
Prüfungstag spätestens drei Stunden vor Beginn der Prüfung frei
(nicht hinter einem Baum oder in einer Vertiefung) auszulegen. Es
ist zum Auslegeplatz zu tragen, keinesfalls darf es geschleppt
werden oder beim Transport mit dem Boden in Berührung kommen.
Damit der Hund nicht auf menschliche Fährte stößt, müssen die
Träger des Wildes von der Rückseite des Prüfungsgeländes zum
Auslegeplatz gehen.
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- 5., Bei einer Bringtreueprüfung müssen mindestens zwei
anerkannte Leistungsrichter tätig sein.
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- 6., Ein Leistungsrichter beobachten das Verhalten des Hundes vom
vorbereiteten Beobachtungsstand aus. Sie müssen ebenso wie die
Wildträger das Prüfungsgelände von der Rückseite her betreten.
Der zweite Leistungsrichter bleibt beim Führer des zu prüfenden
Hundes.
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- 7., Jeder Hundeführer hat ein kaltes, einwandfreies Stück
Wild, Raubwild oder Raubzeug mitzubringen, der Veranstalter kann
dieses auch zur Verfügung stellen. Das ausgelegte Wild wird unter
den Hundeführern verlost. Die zugelassenen, unterschiedlichen
Wildarten sind in der Ausschreibung anzuführen.
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- 8., Zur Prüfung muss der Hundeführer auf Anordnung des ihn
begleitenden Richters den angeleinten oder vorher am Dickungsrand
abgelegten Hund durch einen Befehl, aber ohne jeden Bringbefehl,
in die Dickung schicken. Der Hundeführer darf während der
Prüfung am Dickungsrand auf und ab gehen, muss sich jedoch nach
dem Schnallen des Hundes ruhig verhalten. Beachtet der
Hundeführer diese Vorschrift nicht, ist der Hund sofort von der
Prüfung auszuschließen.
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- 9., Jedem Hund sind insgesamt 15 Minuten Zeit zu geben, das
ausgelegte Stück zu finden und seinem Führer zu bringen. Kommt
der Hund leer zum Hundeführer zurück, so kann ihn dieser
innerhalb der Zeit wiederholt mit dem selben Befehl in die Dickung
schicken.
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- 10., Wild hetzende Hunde dürfen über Anweisung der
Leistungsrichter vom Hundeführer zurückgepfiffen werden.
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- 11., Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Hund innerhalb
von 15 Minuten nach dem Schnallen das ausgelegte Stück zum
Führer gebracht hat; die Art des Bringens selbst wird nicht
bewertet.
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- 12., Ein Hund, der zum ausgelegten Stück kommt, dieses aber
nicht aufnimmt, scheidet von der Prüfung aus. Der beobachtende
Leistungsrichter hat dies sofort durch ein Signal anzuzeigen. Bei
Versagen eines Hundes ist es nicht zulässig, einen zweiten Hund
nacharbeiten zu lassen.
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- 13., Als Nachweis der bestandenen Bringtreueprüfung ist dem
Hundeführer ein Zeugnis auszustellen.