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Reisen mit Setter |
Anbei eine Zusammenstellung der Einreise- und sonstigen Bestimmungen der meisten Länder Europas. Nicht immer reicht nur der EU-Heimtierpass! Weitere detaillierte Informationen gibt es auf http://www.oeamtc.at/reise/laender/ Tipps bzgl. Reiseapotheke erteilen gerne unsere Tierärzte |
Übrigens: schickt und doch bitte Fotos von euren Reisen:
die werden dann
hier veröffentlicht !!!
Mit 1.1.2012 haben sich die Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen für England, Schweden, Malta und Irland geändert. Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen, Frettchen im Reiseverkehr ab 1. Oktober 2004 - Stand: Dezember 2011 Genehmigungen für das Inverkehrbringen des Impfstoffes im Ursprungsstaat geimpft wurde, Manual of Diagnostic Tests and Vaccines for Terrestrial Animals) der Weltorganisation für Tiergesundheit erfüllt, Irland: www.agriculture.gov.ie Schweden: www.sjv.se Norwegen: www.mattilsynet.no Finnland: www.mmm.fi Malta: http://vafd.gov.mt/pet-animals-entering-malta dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Diese Bestätigung kann im Heimtierausweis unter Pkt. XI.Verschiedenes erfolgen oder mit gesondertem Blatt, wobei jedoch der Bezug zum jeweiligen Heimtierausweis herzustellen ist. Deutschland, Estland, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik; Dänemark (www.foedevarestyrelsen.dk), |
Land
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zusätzl. zum EU-Heimtierpass | zusätzl. Bestimmung bei Einreise über Nicht-EU-Land |
Straßenverkehr und sonstige Bestimmungen |
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Albanien | ? | Keine Informationen. Es ist jedoch anzunehmen, dass der EU Heimtierausweis mit der eingetragenen Tollwutimpfung mitgeführt werden muss. Zur Sicherheit sollte auch ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mitgeführt werden. |
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Belarus
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ja, aber . . . |
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder
Tätowierung) Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. |
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus Weißrussland nach Lettland, Litauen und Polen müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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ja | Allgemeine Leinenpflicht | |||
ja | |||||
Bulgarien | ja, aber . . . |
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder
Tätowierung). Im Heimtierausweis müssen eingetragen sein: - gültige Tollwutimpfung, - Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 6 Tage - Tollwut-Antikörpertest*, durchgeführt frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung bei der Einreise über ausgesuchte Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Serbien). |
Wiedereinfuhr in die EU!!! Für eine Wiedereinfuhr (zum Beispiel nach einem Urlaub) aus anderen Drittstaaten muss vor dem Verlassen der EU eine Antikörper-Bestimmung Blutprobe mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist die Rückkehr erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung und einer Wartezeit von drei Monaten möglich. |
Leine und Maulkorb sind mitzuführen.
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ja |
Die Mitnahme der Hunderassen Pit-Bull-Terrier und Tosa, sowie einer Mischung
aus beiden, ist verboten. Leinenpflicht |
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Deutschland über Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
Kampfhunde: Die Einfuhr für mindestens vier Hunderassen, nämlich Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier ist verboten. Das Einfuhr- und Verbringungsverbot gilt nicht für: - gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten - gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt werden - Dienst- und Behindertenbegleithunde soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes). Das Bundesgesetz ergänzt die bereits geltenden Verordnungen der Bundesländer. Mindestens für Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier und für Pitbullterrier besteht in den meisten Bundesländern gemäß Landesvorschriften Leinen- und Maulkorbzwang (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein). Weitere Informationen erhalten Sie über die jeweiligen Innenministerien der Bundesländer. Ein Hunde muss wie eine sonstige Ladung ordnungsgemäß gesichert sein. |
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Estland über Nicht-EU-Länder (z.B.Russische Föderation, Weißrussland) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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ja, aber . . . |
Sollte der Mikrochip nicht dem ISO 11784- oder ISO 11785-Standard
entsprechen, muss ein Lesegerät mitgeführt werden. Die Kennzeichnung muss
vor der Tollwutimpfung stattfinden. Im Heimtierausweis müssen eingetragen sein: - gültige Tollwutimpfung, - maximal 30 Tage vor Einreise durchgeführte Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus) mit einem Mittel, das Praziquantel oder Epsiprantel enthält. Nicht vorgeschrieben ist die Bandwurmbehandlung bei Direkteinreise aus Schweden, Norwegen, Großbritannien und Irland, wie auch nicht bei weniger als 12 Wochen alten Tieren aus der Schweiz, Kanada und den USA. Auch für weniger als drei Monate alte Hunde und Katzen aus den EU-Ländern wird keine Bandwurmbehandlung verlangt. |
Bei Einreise aus Nicht EU Staaten müssen außerdem Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nordafrika oder Nicht EU Ländern nach Frankreich müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden. |
Die Einfuhr von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist verboten. Es
dürfen nicht mehr als 5 Hunde eingeführt werden. Die Mitnahme von Kampfhunden (Pittbulls, Boerbulls und Hunde der Tosa-Rasse) ist verboten. Für Schutz- und Wachhunde wie z.B. Rottweiler, Staffordshire Terrier und American Staffordshire dürfen generell nicht in öffentlichen Transportmitteln oder in öffentlichen Gebäuden mitgeführt werden. |
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Griechenland über Nicht-EU-Länder (z.B. Mazedonien, Bulgarien und Türkei) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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ja, aber . . . |
SEIT 1.1.2012: Großbritannien hat nun endlich die Einreisebestimmungen geändert. Ab 1.1.2012 sind diese an die EU-Bestimmungen angeglichen. Der Bluttest ist somit nicht mehr erforderlich. Auch die Nachweise der Zeckenbehandlung ist nach letzten Meldungen nicht mehr erforderlich. Ein Nachweis einer Entwurmung (nicht jünger als 24 Std. und nicht älter als 120 Std.)
ist bei Einfuhr jedoch noch immer nachzuweisen. |
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden. Verbotene Rassen: Pitbull-Terriers, Japanese tosas, Dogo Argentinos, Fila Brazilieros. | ||
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ja, aber . . . |
SEIT 1.1.2012: Irland hat nun endlich die Einreisebestimmungen geändert. Ab 1.1.2012 sind diese an die EU-Bestimmungen angeglichen. Der Bluttest ist somit nicht mehr erforderlich. Auch die Nachweise der Zeckenbehandlung ist nach letzten Meldungen nicht mehr erforderlich. Ein Nachweis einer Entwurmung (nicht jünger als 24 Std. und nicht älter als 120 Std.) ist bei Einfuhr jedoch noch immer nachzuweisen. |
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nein |
Für die Einreise von Hunde und Katzen ist eine Einfuhrgenehmigung des
isländischen Landwirtschaftsministeriums erforderlich.
Grundsätzlich wird eine Quarantäne von 4 Monaten gefordert. Landbunadarraduneytid |
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Italien über Nicht-EU-Länder (z.B. Albanien, Nordafrika und Türkei) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
Leine und Maulkorb sind zu verwenden. Haustiere müssen beim Transport so
gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit behindern oder gefährden
können. Hier eine Liste von Stränden, an denen Hunde erlaubt oder toleriert sind. |
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Kroatien | ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Kroatien aus Serbien und Montenegro und Bosnien und Herzegowina müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
Im allgemeinen ist die Mitnahme von Hunden an den Strand verboten und kann
mit einer Geldstrafe belegt werden. Kroatien hat bisher keine landesweite
Regelung für Hunde erlassen. Jede Gemeinde regelt dies in eigenen
Vorschriften.
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Lettland über Nicht-EU-Länder (z.B.Russische Föderation, Weißrussland) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nicht-EU-Länder (z.B.Russische Föderation, Weißrussland) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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ja | ||||
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ja, aber |
AB 1.1.2012: Malta hat nun endlich die Einreisebestimmungen geändert. Ab 1.1.2012 sind diese an die EU-Bestimmungen angeglichen. Der Bluttest ist somit nicht mehr erforderlich. Auch die Nachweise der Zeckenbehandlung ist nach letzten Meldungen nicht mehr erforderlich. Ein Nachweis einer Entwurmung (nicht jünger als 24 Std. und nicht älter als 120 Std.) ist bei Einfuhr jedoch noch immer nachzuweisen. |
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden.
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Mazedonien | ja, aber . . . |
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder
Tätowierung) Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. |
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Moldawien | ja, aber . . . |
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder
Tätowierung) Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Tage). Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus Moldawien in ein EU-Land müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
Generelle Leinenpflicht
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ja, aber . . . |
Ab 1.5.2013 Hunde müssen gegen Bandwurmbefall (Echinococcus multilocularis) mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel, behandelt werden. Die Behandlung muss innerhalb 120 bis 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen und in dem Land aus dem das Tier einreist, erfolgen. Die Behandlung muss im Pass durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Katzen benötigen keine Bandwurmkur, müssen aber gegen Tollwut geimpft sein. Beim Passieren der Grenze müssen dem Zoll während der Öffnungszeiten das Tier und die notwendigen Dokumente zur Kontrolle vorgelegt werden. Wenn Sie aus der EU, oder aus Kroatien, Island, der Schweiz oder Liechtenstein kommen, muss das Tier und die Papiere unaufgefordert beim Zoll (rot) vorgelegt werden. Bei der
Einfuhr von Tieren aus anderen Ländern müssen die Tiere beim Passieren der Grenze von der Lebensmittelaufsichtsbehörde untersucht werden. Wenn dies für Sie zutrifft, denken Sie daran, dass Sie die Aufsichtsbehörde mindestens 48 Stunden im Voraus über die Zeit und den Ort Ihrer Ankunft informieren müssen. |
Nicht erlaubt: Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero
und Kreuzungen davon, bei Verwechslungsgefahr (z.B. American Steffordshire
Terrier) Stammtafel mitführen; Bengalkatzen.
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ja |
Bei der Einfuhr aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino, der
Schweiz und dem Vatikanstaat gelten dieselben Bestimmungen wie bei Reisen
mit Hunde, Katze oder Frettchen innerhalb der EU ohne Sonderbestimmungen.
Ein Impfpass und die EU-Einfuhrbescheinigung für die nicht gewerbliche
Einfuhr von Heimtieren oder der EU-Pet-Pass können verwendet werden. Für die Einfuhr aus Antigua und Barbuda, den Niederländischen Antillen, Aruba, Ascension, Australien, Bahrain, Barbados, Bermuda, Chile, den Falklandinseln, Fidschi, Französisch-Polynesien, Futuna, den Grenadinen, Hongkong, Jamaika, Japan, den Kaimaninseln, Kanada, Kroatien, Mauritius, Mayotte, Montserrat, Neukaledonien, Neuseeland, Russland, Sankt Helena, Saint Kitts and Nevis, Saint Pierre und Miquelon, Saint Vincent, Singapur, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigten Staaten von Amerika und Wallis gelten folgende Bestimmungen: Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder Tätowierung (ab 3. Juli 2011 ist nur noch der Chip zulässig) Gültige Tollwutimpfung Amtstierärztlich bestätigte EU-Einfuhrbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren Die Einfuhr von nicht geimpften Tieren unter drei Monaten ist (bei Einhaltung der angeführten Bedingungen) möglich. Bei der Einfuhr aus anderen Drittstaaten (wie Türkei, Jugoslawien, Bulgarien, Rumänien) gelten folgende Bestimmungen: Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder Tätowierung (ab 3. Juli 2011 ist nur noch der Chip zulässig) Gültige Tollwutimpfung Tollwut-Antikörper-Bestimmung mit positivem Ergebnis frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und mindestens drei Monate vor der Einfuhr Amtstierärztlich bestätigte EU-Einfuhrbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren
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Ein Hunde muss lt. StVO wie eine sonstige Ladung ordnungsgemäß gesichert
sein.
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Polen über Nicht-EU-Länder (z.B.Russische Föderation, Weißrussland, Ukraine) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. | Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände und in Busse des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch transportiert werden. | ||
Rumänien | ja, aber . . . |
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder
Tätowierung), amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage.
Tollwutimpfung (mindestens 1 Monat, höchstens 12 Monate vor der Einreise). |
Wiedereinfuhr in die EU!!! Für eine Wiedereinfuhr (zum Beispiel nach einem Urlaub) aus anderen Drittstaaten muss vor dem Verlassen der EU eine Antikörper-Bestimmung Blutprobe mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist die Rückkehr erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung und einer Wartezeit von drei Monaten möglich. |
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ja, aber . . . | EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (höchstens 10 Tage vor der Einreise). | Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Russischen Föderation nach Finnland, Estland, Lettland, Litauen und Polen müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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ja | Tollwut-Antikörpertestund Entwurmung seit 1.1.2012 nicht mehr erforderlich |
AB 1.1.2012: Schweden hat nun endlich die Einreisebestimmungen geändert. Ab 1.1.2012 sind diese an die EU-Bestimmungen angeglichen. Der Bluttest ist somit nicht mehr erforderlich. Auch die Nachweise der Zeckenbehandlung ist nach letzten Meldungen nicht mehr erforderlich. |
Hunde müssen vom 1. März bis 20. August an der Leine geführt werden.
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Schweiz | ja | ||||
Serbien Montenegro | ja, aber . . . | Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis |
Wiedereinfuhr in die EU!!! Für eine Wiedereinfuhr (zum Beispiel nach einem Urlaub) aus anderen Drittstaaten muss vor dem Verlassen der EU eine Antikörper-Bestimmung Blutprobe mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist die Rückkehr erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung und einer Wartezeit von drei Monaten möglich. |
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze in die Slowakei über Nicht-EU-Länder (z.B. Ukraine) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. | Leinenpflicht besteht auf allen öffentlichen Flächen, Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmittel. Die Mitnahme von Hunden in die meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte und Restaurants ist nicht gestattet. Ausnahme sind Führhunde für Invaliden, denen der Eintritt in alle Gebäude und Verkehrsmittel erlaubt ist. | ||
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus Nordafrika müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden. |
Für in Spanien als potenziell gefährlich geltende Hunde (z.B. Pittbull
Terrier, Rottweiler) besteht in der Öffentlichkeit Maulkorbpflicht und
Leinenzwang. In Spanien dürfen Hunde nicht mit an den Strand genommen werden. Bei Reisen im Auto muss zwischen Lenker und Hund eine Trennung bestehen. Hunde dürfen nicht am Boden sitzend oder auf den Rücksitzen bzw. am Beifahrersitz transportiert werden. |
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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Türkei | ja, aber . . . | Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), klinische Untersuchung (tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als eine Woche vor der Einfuhr), für über drei Monate alte Tiere Impfungen gegen Tollwut, Parvovirose, Distember, Hepatitis und Leptospirose. Die Impfungen müssen mindestens 15 Tage vor der Einfuhr erfolgt sein, und die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein. |
Wiedereinfuhr in die EU!!! Für eine Wiedereinfuhr (zum Beispiel nach einem Urlaub) aus anderen Drittstaaten muss vor dem Verlassen der EU eine Antikörper-Bestimmung Blutprobe mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist die Rückkehr erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung und einer Wartezeit von drei Monaten möglich. |
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Ukraine | ja, aber . . . |
und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (höchstens 3 Tage vor der
Einreise). Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Ukraine nach Polen, Ungarn und in die Slowakei müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Ungarn über Nicht-EU-Länder (z.B. Ukraine, Rumänien, Serbien und Montenegro) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
Für Hunde sind Maulkorb und Leine mitzuführen. Leinengebot auf öffentlich zugänglichen Plätzen Maulkorbgebot in öffentlichen Verkehrsmitteln Badeverbot für Hunde an vielen Stellen des Plattensees und des Velence Sees. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten (außer, sie sind kastriert).
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ja |
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ja |
Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft
worden sein. Zusätzlich brauchen Sie eine gültige Bescheinigung über die
Impfung, in der neben einer genauen Beschreibung des Tieres auch die Dauer
des Impfschutz angegeben ist. Ausgenommen sind Welpen, die unter drei
Monaten alt sind und Tiere, die aus tollwutfreien Gebieten stammen oder sich
dort länger als sechs Monate aufgehalten haben. Der Bundesstaat Hawaii und die Territorien Guam und Amerikanisch-Samoa fordern eine 120-Tägige Quarantäne, weil sie bisher tollwutfrei sind. Zusätzlich benötigen Hunde eine Gesundheitsbescheinigung, die belegt, dass sie keine auf den Menschen übertragbaren Krankheiten haben. |
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Übrigens: schickt und doch bitte Fotos von euren Reisen: die werden dann hier veröffentlicht !!!
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Stand Frühjahr 2006 |
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Beratung in Setterfragen und Informationen über das Clubgeschehen: +43 2245 83 908
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