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Reisen mit Setter

 

Anbei eine Zusammenstellung der Einreise- und sonstigen Bestimmungen der meisten Länder Europas. Nicht immer reicht nur der EU-Heimtierpass! Weitere detaillierte Informationen gibt es auf http://www.oeamtc.at/reise/laender/

Tipps bzgl. Reiseapotheke erteilen gerne unsere Tierärzte

auf nach Norwegen mit dem Setter nach Schweden auf nach Finnland auf nach Estland auf nach Lettland auf nach Litauen auf nach Polen zu unseren Setterfreunden nach Deutschland auf nach Tschechien auf nach Holland auf nach Belgien auf nach Luxemburg mit dem Setter nach Frankreich in die Heimat des Setters in die Heimat des Irish Setters auf nach Spanien auf nach Portugal ab in die Ukraine auf nach Moldawien auf nach Rumänien auf nach Bulgarien auf nach Dänemark Setter können auch nach Grönland auf in die Slowakei zu unseren Setterfreunden in Ungarn auf nach Serbien Urlaub in Kroatien? auf nach Slowenien darf der Setter in Italien an den Strand? mit dem Setter auf Sardinien auf nach Korsika auf nach Albanien auf nach Mazedonien auf in die Türkei wie kommt ein Setter nach Griechenland? auf in die Schweiz auch in Österreich gibt es Bestimmungen auf nach Bosnien-Herzegowina ein Setter in Island? auf nach Belarus mit dem Setter nach Russland mit dem Setter nach Russland in die Heimat des Gordon Setters in die Heimat des Irish Setters sind Setter auf Malta erwünscht??? Ein Klick auf das gewünschte Land und nähere Informationen folgen
Albanien Belarus Belgien Bosnien Bulgarien Dänemark Deutschland
Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island
Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Mazedonien
Moldawien Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien
Russland Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien
Tschechien Türkei Ukraine Ungarn Zypern   USA

Übrigens: schickt und doch bitte Fotos von euren Reisen: die werden dann hier veröffentlicht !!!

Mit 1.1.2012 haben sich die Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen für England, Schweden, Malta und Irland geändert.

Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen, Frettchen im Reiseverkehr ab 1. Oktober 2004 - Stand: Dezember 2011

Geltungsbereich
Die Bestimmungen basierend auf EU Verordnung Nr. 998/2003 gelten für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, des EWR (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern) und die Schweiz .

Heimtiere
Als Heimtiere gelten Hunde, Katzen, Frettchen, Wirbellose (ausgenommen Bienen und Krebstiere), tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Vögel (ausgenommen Geflügel) sowie Nager und Hauskaninchen, die ihre Eigentümer oder eine andere natürliche Person, die während der Verbringung im Auftrag des Eigentümers für die Tiere verantwortlich ist, begleiten und nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentums-übertragung zu sein.

Hunde, Katzen, Frettchen
Seit 3. Juli 2004 kann für Hunde, Katzen und Frettchen, die im Reiseverkehr zwischen Mit-gliedstaaten der Europäischen Union mitgenommen werden, ein Heimtierausweis (pet pass) bei allen in Österreich freiberuflich tätigen Tierärzten ausgestellt werden.

Es dürfen maximal fünf Tiere pro Person mitgeführt werden.

Kennzeichnung
Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Nach dem 3. Juli 2011 dürfen Tiere nur mehr mittels Chip gekennzeichnet werden. Eine vor dem 3. Juli 2011 durchgeführte Tätowierung ist auch weiterhin gültig, sofern sie deutlich lesbar ist.

Ausweis
Für jedes Tier muss ein Ausweis mitgeführt werden, der von einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – vorgenommen wurde.

Gültigkeit der Tollwutimpfung
Grundsätzlich ist eine Tollwutimpfung nur dann gültig, wenn unter anderem die Bedingung erfüllt ist, dass der Zeitpunkt der Impfung nicht vor dem im Ausweis oder in der mitgeführten Tiergesundheitsbescheinigung angegebenen Zeitpunkt der Mikrochip-Implantation liegt. Allerdings gelten Tiere auch dann als gekennzeichnet, wenn sie eine deutlich erkennbare Tätowierung tragen, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.

Die Tollwutimpfung ist 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig, wenn
- das Tier mit einem inaktivierten Impfstoff oder rekombinanten Impfstoff gegen Tollwut entsprechend den 

   Genehmigungen für das Inverkehrbringen des Impfstoffes im Ursprungsstaat geimpft wurde,

- es sich um einen Impfstoff handelt, der die Anforderungen der Normenempfehlungen (Kapitel 2.1.13

   Manual of Diagnostic Tests and Vaccines for Terrestrial Animals) der Weltorganisation für

   Tiergesundheit erfüllt,

- das Tier danach regelmäßig einer Auffrischungsimpfung unterzogen wurde.

Mitgliedstaaten mit zusätzlichen Anforderungen
Die Tollwutzusatzbestimmungen für Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich sind mit 1.1.2012 aufgehoben. Es wird jedenfalls empfohlen vor dem Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen in diese Mitgliedstaaten, sowie nach Finnland und Norwegen, Informationen auf der jeweiligen Homepage abzurufen.

UK: www.defra.gov.uk

Irland: www.agriculture.gov.ie

Schweden: www.sjv.se 

Norwegen: www.mattilsynet.no

Finnland: www.mmm.fi

Malta: http://vafd.gov.mt/pet-animals-entering-malta 

ACHTUNG ! Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen können für Mitgliedstaaten Zusatzanforderungen festgelegt werden; derzeit ist für die Einreise nach Finnland, Irland, Malta und das Vereinigte Königreich eine Bandwurmbehandlung bei Hunden vorgeschrieben.

Verbringen von unter 3 Monate alten Tieren im Privatreiseverkehr nach Österreich
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 998/2003 gestattet Österreich das Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen, die jünger als 3 Monate alt sind, sofern:

- jedes Tier mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet ist,

- für jedes Tier ein Heimtierausweis mitgeführt wird,

- das Tier nicht gegen Tollwut geimpft wurde,

- vom amtlichen Tierarzt bestätigt wird, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an

  dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in

  Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.

  Diese Bestätigung kann im Heimtierausweis unter Pkt. XI.Verschiedenes erfolgen oder

  mit gesondertem Blatt, wobei jedoch der Bezug zum jeweiligen Heimtierausweis herzustellen ist.

ACHTUNG ! Auf tierschutzrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Verbringen und der Haltung von Hunden und Katzen unter 8 Wochen (Link zum Tierschutzgesetz und den Verordnungen) achten.

Folgende Mitgliedstaaten erlauben die Mitnahme von Tieren unter 3 Monaten gemäß VO 998/2003 im Privatreiseverkehr:

Deutschland, Estland, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik;

Folgende Mitgliedstaaten verbieten die Mitnahme von Tieren unter 3 Monaten:
Finnland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Malta, Polen, Schweden, Zypern;

Mit folgenden Staaten bzw. den Botschaften wäre vor der Mitnahme von Tieren unter 3 Monaten Kontakt aufzunehmen:

Belgien (www.health.fgov.be),

Dänemark (www.foedevarestyrelsen.dk),
Frankreich (www.agriculture.gouv.fr);

Auskünfte:
Bundesministerium für Gesundheit
Mag. DDr. Amely Krug-Putz
Abteilung II/B/10

 
 
Land

 

EU-Heimtierpass
mit Nachweis der Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder lesbare Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
und eingetragener Tollwutimpfung inkl. Gültigkeitsangabe
zusätzl. zum EU-Heimtierpass zusätzl. Bestimmung bei Einreise über Nicht-EU-Land Straßenverkehr und
sonstige Bestimmungen
Albanien ?   Keine Informationen. Es ist jedoch anzunehmen, dass der EU Heimtierausweis mit der eingetragenen Tollwutimpfung mitgeführt werden muss. Zur Sicherheit sollte auch ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mitgeführt werden.

 

 

 

 

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Belarus

 

ja, aber . . . EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung)
Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus Weißrussland nach Lettland, Litauen und Polen müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.  

 

 

 

 

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Belgien
ja     Allgemeine Leinenpflicht

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Bosnien & 
Herzegowina
ja      

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Bulgarien ja, aber . . . EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung).
Im Heimtierausweis müssen eingetragen sein: - gültige Tollwutimpfung,
- Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 6 Tage
- Tollwut-Antikörpertest*, durchgeführt frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung bei der Einreise über ausgesuchte Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Serbien).

 
Wiedereinfuhr in die EU!!!
Für eine Wiedereinfuhr (zum Beispiel nach einem Urlaub) aus anderen Drittstaaten muss vor dem Verlassen der EU eine Antikörper-Bestimmung Blutprobe mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist die Rückkehr erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung und einer Wartezeit von drei Monaten möglich.
Leine und Maulkorb sind mitzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Dänemark
ja     Die Mitnahme der Hunderassen Pit-Bull-Terrier und Tosa, sowie einer Mischung aus beiden, ist verboten.

Leinenpflicht

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Deutschland
ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Deutschland über Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.  Kampfhunde:
Die Einfuhr für mindestens vier Hunderassen, nämlich Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier ist verboten.

Das Einfuhr- und Verbringungsverbot gilt nicht für:
- gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten
- gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt werden
- Dienst- und Behindertenbegleithunde

soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).

Das Bundesgesetz ergänzt die bereits geltenden Verordnungen der Bundesländer.
Mindestens für Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier und für Pitbullterrier besteht in den meisten Bundesländern gemäß Landesvorschriften Leinen- und Maulkorbzwang (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein).
Weitere Informationen erhalten Sie über die jeweiligen Innenministerien der Bundesländer.

Ein Hunde muss wie eine sonstige Ladung ordnungsgemäß gesichert sein.

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Estland
ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Estland über Nicht-EU-Länder (z.B.Russische Föderation, Weißrussland) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.  

 

 

 

 

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Finnland
ja, aber . . . Sollte der Mikrochip nicht dem ISO 11784- oder ISO 11785-Standard entsprechen, muss ein Lesegerät mitgeführt werden. Die Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung stattfinden.
Im Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- gültige Tollwutimpfung,
- maximal 30 Tage vor Einreise durchgeführte Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus) mit einem Mittel, das Praziquantel oder Epsiprantel enthält. Nicht vorgeschrieben ist die Bandwurmbehandlung bei Direkteinreise aus Schweden, Norwegen, Großbritannien und Irland, wie auch nicht bei weniger als 12 Wochen alten Tieren aus der Schweiz, Kanada und den USA. Auch für weniger als drei Monate alte Hunde und Katzen aus den EU-Ländern wird keine Bandwurmbehandlung verlangt.
Bei Einreise aus Nicht EU Staaten müssen außerdem Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Frankreich
ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nordafrika oder Nicht EU Ländern nach Frankreich müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden. Die Einfuhr von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist verboten. Es dürfen nicht mehr als 5 Hunde eingeführt werden.

Die Mitnahme von Kampfhunden (Pittbulls, Boerbulls und Hunde der Tosa-Rasse) ist verboten. Für Schutz- und Wachhunde wie z.B. Rottweiler, Staffordshire Terrier und American Staffordshire dürfen generell nicht in öffentlichen Transportmitteln oder in öffentlichen Gebäuden mitgeführt werden.       

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Griechenland
ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Griechenland über Nicht-EU-Länder (z.B. Mazedonien, Bulgarien und Türkei) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.  

 

 

 

 

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Großbritannien
ja, aber . . .

SEIT 1.1.2012:

Großbritannien hat nun endlich die Einreisebestimmungen geändert. Ab 1.1.2012 sind diese an die EU-Bestimmungen angeglichen. Der Bluttest ist somit nicht mehr erforderlich. Auch die Nachweise der Zeckenbehandlung ist nach letzten Meldungen nicht mehr erforderlich. Ein Nachweis einer Entwurmung (nicht jünger als 24 Std. und nicht älter als 120 Std.) ist bei Einfuhr jedoch noch immer nachzuweisen.
Aktuelle Details hier
 

  Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden. Verbotene Rassen: Pitbull-Terriers, Japanese tosas, Dogo Argentinos, Fila Brazilieros.

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Irland
ja, aber . . .

SEIT 1.1.2012:

Irland hat nun endlich die Einreisebestimmungen geändert. Ab 1.1.2012 sind diese an die EU-Bestimmungen angeglichen. Der Bluttest ist somit nicht mehr erforderlich. Auch die Nachweise der Zeckenbehandlung ist nach letzten Meldungen nicht mehr erforderlich. Ein Nachweis einer Entwurmung (nicht jünger als 24 Std. und nicht älter als 120 Std.) ist bei Einfuhr jedoch noch immer nachzuweisen.

 

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Island
nein Für die Einreise von Hunde und Katzen ist eine Einfuhrgenehmigung des isländischen Landwirtschaftsministeriums erforderlich.

Grundsätzlich wird eine Quarantäne von 4 Monaten gefordert.

Landbunadarraduneytid
Icelandic Veterinary Services
Sölvholsgata 7
IS - 150 Reykjavik
Telefon (00354) 5 45 97 50
Telefay (00354) 5 52 11 60
E-Mail: postur@lan.stjr.is
 

 

 

 

 

 

 

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Italien
ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Italien über Nicht-EU-Länder (z.B. Albanien, Nordafrika und Türkei) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Leine und Maulkorb sind zu verwenden. Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit behindern oder gefährden können.

Hier eine Liste von Stränden, an denen Hunde erlaubt oder toleriert sind.

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Kroatien ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Kroatien aus Serbien und Montenegro und Bosnien und Herzegowina müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Im allgemeinen ist die Mitnahme von Hunden an den Strand verboten und kann mit einer Geldstrafe belegt werden. Kroatien hat bisher keine landesweite Regelung für Hunde erlassen. Jede Gemeinde regelt dies in eigenen Vorschriften.

 

 

 

 

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Lettland
ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Lettland über Nicht-EU-Länder (z.B.Russische Föderation, Weißrussland) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.   

 

 

 

 

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Litauen
ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nicht-EU-Länder (z.B.Russische Föderation, Weißrussland) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.  

 

 

 

 

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Luxemburg
ja      

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Malta
ja, aber  

AB 1.1.2012:

Malta hat nun endlich die Einreisebestimmungen geändert. Ab 1.1.2012 sind diese an die EU-Bestimmungen angeglichen. Der Bluttest ist somit nicht mehr erforderlich. Auch die Nachweise der Zeckenbehandlung ist nach letzten Meldungen nicht mehr erforderlich. Ein Nachweis einer Entwurmung (nicht jünger als 24 Std. und nicht älter als 120 Std.) ist bei Einfuhr jedoch noch immer nachzuweisen.

 
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Mazedonien ja, aber . . . EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung)
Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.
   

 

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Moldawien ja, aber . . . EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung)
Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Tage).

Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus Moldawien in ein EU-Land müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. 
   

 

 

 

 

 

 

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Niederlande
ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Generelle Leinenpflicht

 

 

 

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Norwegen

ja, aber . . .

Ab 1.5.2013

Hunde müssen gegen Bandwurmbefall (Echinococcus multilocularis) mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel, behandelt werden. Die Behandlung muss innerhalb 120 bis 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen und in dem Land aus dem das Tier einreist, erfolgen. Die Behandlung muss im Pass durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Katzen benötigen keine Bandwurmkur, müssen aber gegen Tollwut geimpft sein.

Beim Passieren der Grenze müssen dem Zoll während der Öffnungszeiten das Tier und die notwendigen Dokumente zur Kontrolle vorgelegt werden. Wenn Sie aus der EU, oder aus Kroatien, Island, der Schweiz oder Liechtenstein kommen, muss das Tier und die Papiere unaufgefordert beim Zoll (rot) vorgelegt werden. Bei der Einfuhr von Tieren aus anderen Ländern müssen die Tiere beim Passieren der Grenze von der Lebensmittelaufsichtsbehörde untersucht werden. Wenn dies für Sie zutrifft,  denken Sie daran, dass Sie die Aufsichtsbehörde mindestens 48 Stunden im Voraus über die Zeit und den Ort Ihrer Ankunft informieren müssen.

Bei Einreise aus Russland gelten strengere Bestimmungen.

 

Nicht erlaubt: Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero und Kreuzungen davon, bei Verwechslungsgefahr (z.B. American Steffordshire Terrier) Stammtafel mitführen; Bengalkatzen.

Für Hunde herrscht Leinenzwang. Kot muss vom Besitzer entfernt werden (Tüte und Schäufelchen mitnehmen).

 

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Österreich
ja Bei der Einfuhr aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino, der Schweiz und dem Vatikanstaat gelten dieselben Bestimmungen wie bei Reisen mit Hunde, Katze oder Frettchen innerhalb der EU ohne Sonderbestimmungen. Ein Impfpass und die EU-Einfuhrbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren oder der EU-Pet-Pass können verwendet werden.

Für die Einfuhr aus Antigua und Barbuda, den Niederländischen Antillen, Aruba, Ascension, Australien, Bahrain, Barbados, Bermuda, Chile, den Falklandinseln, Fidschi, Französisch-Polynesien, Futuna, den Grenadinen, Hongkong, Jamaika, Japan, den Kaimaninseln, Kanada, Kroatien, Mauritius, Mayotte, Montserrat, Neukaledonien, Neuseeland, Russland, Sankt Helena, Saint Kitts and Nevis, Saint Pierre und Miquelon, Saint Vincent, Singapur, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigten Staaten von Amerika und Wallis gelten folgende Bestimmungen:

Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder Tätowierung (ab 3. Juli 2011 ist nur noch der Chip zulässig)
Gültige Tollwutimpfung
Amtstierärztlich bestätigte EU-Einfuhrbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren
Die Einfuhr von nicht geimpften Tieren unter drei Monaten ist (bei Einhaltung der angeführten Bedingungen) möglich.

Bei der Einfuhr aus anderen Drittstaaten (wie Türkei, Jugoslawien, Bulgarien, Rumänien) gelten folgende Bestimmungen:

Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder Tätowierung (ab 3. Juli 2011 ist nur noch der Chip zulässig)
Gültige Tollwutimpfung
Tollwut-Antikörper-Bestimmung mit positivem Ergebnis frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und mindestens drei Monate vor der Einfuhr
Amtstierärztlich bestätigte EU-Einfuhrbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren


Wiedereinfuhr
Für eine Wiedereinfuhr (zum Beispiel nach einem Urlaub) aus anderen Drittstaaten muss vor dem Verlassen der EU eine Antikörper-Bestimmung Blutprobe mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist die Rückkehr erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung und einer Wartezeit von drei Monaten möglich.

Ein Hunde muss lt. StVO wie eine sonstige Ladung ordnungsgemäß gesichert sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Polen
ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Polen über Nicht-EU-Länder (z.B.Russische Föderation, Weißrussland, Ukraine) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.  

 

 

 

 

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Portugal
ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände und in Busse des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch transportiert werden.

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Rumänien ja, aber . . . EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage.
Tollwutimpfung (mindestens 1 Monat, höchstens 12 Monate vor der Einreise).
Wiedereinfuhr in die EU!!!
Für eine Wiedereinfuhr (zum Beispiel nach einem Urlaub) aus anderen Drittstaaten muss vor dem Verlassen der EU eine Antikörper-Bestimmung Blutprobe mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist die Rückkehr erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung und einer Wartezeit von drei Monaten möglich.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Russische
Föderation
ja, aber . . . EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (höchstens 10 Tage vor der Einreise). Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Russischen Föderation nach Finnland, Estland, Lettland, Litauen und Polen müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.  

 

 

 

 

 

 

 

 

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Schweden
ja Tollwut-Antikörpertestund Entwurmung seit 1.1.2012 nicht mehr erforderlich

AB 1.1.2012:

Schweden hat nun endlich die Einreisebestimmungen geändert. Ab 1.1.2012 sind diese an die EU-Bestimmungen angeglichen. Der Bluttest ist somit nicht mehr erforderlich. Auch die Nachweise der Zeckenbehandlung ist nach letzten Meldungen nicht mehr erforderlich.

 
Hunde müssen vom 1. März bis 20. August an der Leine geführt werden.

 

 

 

 

 

 

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Schweiz ja    

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Serbien Montenegro ja, aber . . . Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis Wiedereinfuhr in die EU!!!
Für eine Wiedereinfuhr (zum Beispiel nach einem Urlaub) aus anderen Drittstaaten muss vor dem Verlassen der EU eine Antikörper-Bestimmung Blutprobe mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist die Rückkehr erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung und einer Wartezeit von drei Monaten möglich.
 

 

 

 

 

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Slowakei
ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze in die Slowakei über Nicht-EU-Länder (z.B. Ukraine) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

 

 

 

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Slowenien
ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.  Leinenpflicht besteht auf allen öffentlichen Flächen, Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmittel. Die Mitnahme von Hunden in die meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte und Restaurants ist nicht gestattet. Ausnahme sind Führhunde für Invaliden, denen der Eintritt in alle  Gebäude und Verkehrsmittel erlaubt ist.

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Spanien
ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus Nordafrika müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden. Für in Spanien als potenziell gefährlich geltende Hunde (z.B. Pittbull Terrier, Rottweiler) besteht in der Öffentlichkeit Maulkorbpflicht und Leinenzwang.

In Spanien dürfen Hunde nicht mit an den Strand genommen werden.

Bei Reisen im Auto muss zwischen Lenker und Hund eine Trennung bestehen. Hunde dürfen nicht am Boden sitzend oder auf den Rücksitzen bzw. am Beifahrersitz transportiert werden.

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Tschechien
ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.  

 

 

 

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Türkei ja, aber . . . Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), klinische Untersuchung (tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als eine Woche vor der Einfuhr), für über drei Monate alte Tiere Impfungen gegen Tollwut, Parvovirose, Distember, Hepatitis und Leptospirose. Die Impfungen müssen mindestens 15 Tage vor der Einfuhr erfolgt sein, und die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein. Wiedereinfuhr in die EU!!!
Für eine Wiedereinfuhr (zum Beispiel nach einem Urlaub) aus anderen Drittstaaten muss vor dem Verlassen der EU eine Antikörper-Bestimmung Blutprobe mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist die Rückkehr erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung und einer Wartezeit von drei Monaten möglich.
 

 

 

 

 

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Ukraine ja, aber . . . und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (höchstens 3 Tage vor der Einreise).

Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Ukraine nach Polen, Ungarn und in die Slowakei müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. 
   

 

 

 

 

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Ungarn
ja   Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Ungarn über Nicht-EU-Länder (z.B. Ukraine, Rumänien, Serbien und Montenegro) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Für Hunde sind Maulkorb und Leine mitzuführen.
Leinengebot auf öffentlich zugänglichen Plätzen
Maulkorbgebot in öffentlichen Verkehrsmitteln
Badeverbot für Hunde an vielen Stellen des Plattensees und des Velence Sees.
Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten (außer, sie sind kastriert).

 

 

 

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Zypern
ja      

 

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USA
ja Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein. Zusätzlich brauchen Sie eine gültige Bescheinigung über die Impfung, in der neben einer genauen Beschreibung des Tieres auch die Dauer des Impfschutz angegeben ist. Ausgenommen sind Welpen, die unter drei Monaten alt sind und Tiere, die aus tollwutfreien Gebieten stammen oder sich dort länger als sechs Monate aufgehalten haben.

Der Bundesstaat Hawaii und die Territorien Guam und Amerikanisch-Samoa fordern eine 120-Tägige Quarantäne, weil sie bisher tollwutfrei sind.

Zusätzlich benötigen Hunde eine Gesundheitsbescheinigung, die belegt, dass sie keine auf den Menschen übertragbaren Krankheiten haben.

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Derzeit ist das einzige in Österreich anerkannte Laboratorium für die Durchführung des Bluttests:
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
Robert Koch-Gasse 17
A-2340 Mödling
Tel.: 05 0555 - 38112
Fax: 05 0555 - 38108

Ein Bluttest (wenn eine Immunisierung des Tieres gegen Tollwut nachgewiesen wurde),
braucht nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt zu werden, vorausgesetzt es erhält immer rechtzeitig die Auffrischungsimpfungen.
 
Nähere Informationen bei Ihrem Tierarzt

Übrigens: schickt und doch bitte Fotos von euren Reisen: die werden dann hier veröffentlicht !!!

Das Reisen mit Setter im Reisemobil ist sicherlich eine der angenehmsten Arten

 

 

Quellen:
 ÖAMTC
Magistrat der Stadt Wien

Stand Frühjahr 2006

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